Aufkleber „Toter Winkel“ Frankreich

Aufkleber „Toter Winkel“ Frankreich

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Neue Vorschriften in Frankreich!

Zur Anwendung von Artikel R. 313-32-1 des Straßenverkehrsgesetzbuchs in Bezug auf die Kennzeichnung zum Hinweis auf tote Winkel bei Schwerfahrzeugen.

Hinweis: Die Kennzeichnung zum Hinweis auf tote Winkel bei Fahrzeugen mit einem zulässigen Gesamtgewicht von mehr als 3,5 Tonnen ist ab dem 01. Januar 2021 verpflichtend.

Zu Kennzeichnen ist das betroffene Fahrzeug jeweils auf der linken und rechten Fahrzeugseite sowie am Heck.

Verweise: Der vorliegende Erlass kann auf der Website von Légifrance
eingesehen werden (http://www.legifrance.gouv.fr).